Wir haben hier für Sie eine Liste häufiger Fragen von Kunden zusammengestellt, wo Sie bestimmt einige Antworten bereits finden werden. Sollte Ihnen dennoch eine offene Frage schlaflose Nächte bereiten, dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Die einzigartige Atmosphäre eines Holzfeuers ist bis heute die gemütlichste und angenehmste Wärmequelle und begleitet die Menschen seit Jahrtausenden. Dabei ist Holz ein natürlicher, nachwachsender Rohstoff, dessen Verbrennung keine schädlichen Abgase und Gifte freisetzt. Auch deshalb heizen immer mehr und mehr Menschen ihr ganzes Haus mit Holz. Unabhängig von den Auswirkungen weltpolitischer Krisen ist der regionale Holzabbau streng reguliert und reglementiert. Ein Zuhause zum Wohlfühlen, alles mit einem guten Gewissen. Genau dafür stehen Kamine, Kachelöfen und Heizkessel von BRUNNER.
Unsere Produkte gibt es ausschließlich beim qualifizierten Fachhandel zu kaufen. Erfahrene Ofen- und Heizungsbauers garantieren, dass auch der Einbau unserer hochwertigen Produkte einwandfrei abläuft. So können wir über Jahrzehnte beste Qualität und ausgezeichneten Service bieten.
Das Kaufverhalten der Menschen führt diese immer weiter an den Online-Handel heran und folglich gibt es mittlerweile auch einige Händler, die auf ihren Online-Shop Produkte von BRUNNER vertreiben. Wir unterstützen das nicht, allerdings erlaubt es uns die Gesetzgebung nicht, dies zu unterbinden. Da wir dennoch fest davon überzeugt sind, dass nur von ausgebildeten Experten gebaute Anlagen die Qualität versprechen, die BRUNNER bieten will, gibt es auch nur auf Produkte Garantie, die vom qualifizierten Fachhandwerk verbaut wurden.
Weil wir den Rohstoff Holz und unsere Natur einfach lieben. Und deshalb sind wir davon überzeugt, dass Holzheizungen und Holzfeuerungen der perfekte Beitrag zu einer gesunden und nachhaltigen Umwelt sind.
Um unser Qualitätsversprechen halten zu können werden alle unsere Produkte zu 100% in Deutschland gefertigt. Unsere Gusseisernern Heizeinsätze für Kachelöfen und unsere gusseisernern Kaminöfen der "IRON DOG"-Reihe werden zum Beispiel in unserer eigenen Eisenhütte in Ortrand, Sachsen, gefertigt. Unsere Kamineinsätze werden in Landshut, Bayern, produziert. Und unsere Heizkessel kommen aus dem bayerischen Wald. Bevor all diese Produkte an den Handwerker geliefert werden, kommen diese zusätzlich noch einmal zu uns auf den Prüfstand und werden von Hand von unseren erfahrenen Technikern überprüft.
Uns ist es wichtig, dass wir zur Qualität unserer Produkte stehen können. Und nur diese zwar aufwendige, aber wertvolle Produktionskette ermöglicht genau dies.
Musst du nicht. Dafür sind wir da. Einfach auf www.brunner.de/de/orientierung gehen und einfach mal unseren innovativen Inspirator ausprobieren. Dieser hilft dir dabei dir eine Übersicht darüber zu verschaffen, welches unserer Produkte am Besten für dich geeignet ist.
Bei einem Grund- oder Speicherofen handelt es sich um eine Kachelofen-Bauart, bei der die im Brennraum freigesetzte Energie verzögert über Stunden an den Raum abgegeben wird. Der Abbrand erfolgt in einem gemauerten Brennraum. Die Heizgase ziehen durch die Züge des Wärmespeichers, der sich wie ein "Wärmeakku" auflädt. Diese Energieladung wird über die Oberfläche langsam als sanfte Strahlungswärme abgegeben. Der Ofenbauer bestimmt bei der Planung die Heizleistung über die Ofenoberfläche und die Wandstärkentemperatur. Die Speicherleistung ist durch das Gewicht beeinflusst.
Beim Warmluftofen handelt es sich um eine Kachelofen-Bauart, bei der die in der Abbrandphase freigesetzte Energie schnell in Heizleistung umgesetzt wird. In der Ofenverkleidung wird ein freistehender Heizeinsatz aus Gusseisen mit nebenstehender, metallischer Nachheizfläche aufgestellt. Die über Öffnungen im Sockelbereich einströmende Raumluft erwärmt sich an den heißen Oberflächen und strömt als Konvektionsluft, meist über Luftgitter, in den Aufstellraum.
Unter Nennwärmeleistung versteht man die wirksam an den Wohnraum abgegebene Wärmeleistung. Die Feuerungsleistung ist die im Feuerraum vom Brennstoff freigesetzte Wärmeleistung. Vor allem bei Ofenanlagen mit großen Speichermassen, bei denen die freigesetzte Energie über eine lange Zeit verzögert abgegeben wird, können Feuerungsleistung und Nennwärmeleistung deutlich voneinander abweichen.
Dichtschnüre bestehen aus E-Glas- oder Silikatfasern. Sie sind hitzebeständig und gesundheitlich unbedenklich.
Glaskeramik dehnt sich bei Erwärmung nicht aus – daher bauen sich in diesem Material keine Spannungen auf. Auch bei schneller Abkühlung besteht keine Gefahr von Spannungsrissen oder Bruch. Glaskeramik kann bis zu 700 Grad Celsius belastet werden. Bei höheren Temperaturen wird das Glas milchig trüb; die Festigkeit ist dadurch aber nicht wesentlich verändert.
Sichtscheiben lassen sich am besten mit einem feuchten (nicht nassen!) Papiertuch reinigen. Hartnäckige Verschmutzungen lösen sich ebenfalls mit dem feuchten Papiertuch, das in etwas Holzasche getaucht wurde. Vermeiden Sie Reinigungsmittel oder spezielle Schaumreiniger. Ihre Inhaltsstoffe greifen bei Kontakt die Ofendichtungen an und können diese zerstören..
Da hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen (beispielsweise Schornsteinhöhe, Meereshöhe, Heizeinsatzleistung und -bauart etc.) kann hinsichtlich des Querschnitts keine pauschale Aussage getroffen werden. Der Fachhandwerker muss in jedem Fall eine Schornsteinberechnung vornehmen. Richtwerte: Für Kachelöfen mindestens 16 cm, für Heizkamine mindestens 18 cm Durchmesser, offene Kamine benötigen zwischen 25 und 30 cm.
Zur Verfeuerung in Einzelfeuerstätten ist nur naturbelassenes Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde geeignet und zugelassen. Das Scheitholz muss gelagert werden, bis die Feuchte maximal noch 20 Prozent beträgt. Beschichtetes, lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht verfeuert werden.
Am besten lagert man Brennholz locker geschichtet im Stapel, möglichst von Sonne beschienen, gut durchlüftet und gegen Regen geschützt. Ungeeignet ist die Holzlagerung in feuchten, geschlossenen Räumen ohne Belüftung.
Die rostlose Feuerung ist ideal für den Brennstoff Holz, nicht jedoch für Kohle. Kohle benötigt Verbrennungsluft von unten in die Schüttung und die Möglichkeit, den Glutstock abzurütteln und Asche zu entfernen. Daher kann Kohle nicht verbrannt werden. Zudem ist die Schamottierung speziell auf Holz ausgelegt; bei Verbrennung von Kohle wird der Schamottesatz in kurzer Zeit zerstört. Holzbriketts nach DIN 51731, Größenklasse HP2, darf man dagegen jederzeit verwenden.
Als umweltfreundliche Brennstoffe für die Kachelofen-Zentralheizung werden Scheitholz und/oder Holzpellets eingesetzt. Mit Pellets kann die Kachelofen-Zentralheizung vollautomatisch betrieben werden. Somit ist höchster Heizkomfort bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen garantiert.
In Gebäuden mit einem niedrigen Energiebedarf kann der gesamte Wärme-, Heiz- und Warmwasserbedarf durch eine Kachelofen-Zentralheizung erzeugt werden. Somit entfallen die Kosten für ein zusätzliches Heizgerät.
Der Unterdruck-Sicherheits-Abschalter (USA) ist erforderlich, wenn der Schornsteinunterdruck überwacht werden muss. Das ist immer der Fall, wenn die Druckverhältnisse im Aufstellraum oder im Verbrennungsluftverbund der Feuerstätte durch lufttechnische Anlagen wie beispielsweise Dunstabzug, Wohnraumlüftung, Staubsaugeranlage oder Wäschetrockner beeinflusst werden. Sobald der Schornsteinunterdruck unter den Minimalwert fällt, werden Lüftungsanlage, Dunstabzug etc. deaktiviert. Mit dem USA können beliebig viele Lüftungsgeräte angeschlossen werden (maximal zulässige Schaltleistung 2A). Es ist allerdings nur eine Feuerstätte überwachbar.
Die Abbrand- und Ofensteuerungen von BRUNNER sorgen nicht nur für mehr Bedienkomfort (Holz auflegen, anzünden und Sie brauchen sich um den weiteren Abbrandverlauf nicht mehr zu kümmern), sie tragen auch zu einem besonderen Maß an Sicherheit bei. Denn in keinem Betriebszustand darf es zu einem Sicherheitsrisiko kommen. EOS und EAS überwachen alle Bauteile. Sicherheitsrelevante Komponenten wie beispielsweise der Türkontaktschalter sind doppelt vorhanden oder mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet. Nur wenn beide Signale übereinstimmen, arbeitet das Bauteil vorschriftsmäßig. Das Sicherheitskonzept verlangt somit stets eine Rückmeldung. Das ist einzigartig und gibt es nur bei BRUNNER.
Der Begriff Kachel findet unter Fachleuten immer dann Verwendung, wenn es um Öfen geht – insbesondere um Kachelöfen. In einem speziellen Produktionsverfahren werden Keramikbauteile hergestellt, die durch ihre besondere Geometrie beim Aufbau mit Klammern fixiert werden. Fliesen hingegen sind aus weißem Ton gebrannte, flache Platten, die bemalt oder bedruckt werden. Die kommen somit hauptsächlich als Wand und Bodenbeläge in Küche oder Bad zum Einsatz.
Der deutsche Gesetzgeber hat Fristen für die Stilllegung / den Austausch alter Geräte festgelegt: Wenn die Grenzwerte der Übergangsregeln für CO-Emissionen und Feinstaub nicht nachweislich eingehalten werden können, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes.
Datum auf Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31.12.1974 31.12.2014
(oder Datum nicht mehr feststellbar)
1.1.1975 - 31.12.1984 31.12.2017
1.1.1985 - 31.12.1994 31.12.2020
1.1.1995 bis 21.3.2010 31.12.2024
Anhand des Typenschildes am Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz kann man Art und Modell ablesen. Mit diesem Typenschild lässt sich auf der Webseite der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V.) http://www.cert.hki-online.de/ prüfen, ob und wann der Kachelofenaustausch beziehungsweise die Erneuerung der Anlage notwendig ist. Sollte das Gerät kein Typenschild besitzen, kann der Hersteller Auskunft geben oder der Schornsteinfeger weiterhelfen.
Ist der Heizeinsatz nach dem 22.3.2010 in Betrieb genommen worden erfüllt er die Vorgaben der novellierten 1.BImSchV und kann ohne Auflagen und zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden.
In der Herstellererklärung sind die Angaben zum Tauschzeitpunkt hinterlegt.
Liegt keine Herstellerklärung bzw. Prüfbescheinigung zur Einhaltung der Grenzwerte vor, sieht der Gesetzgeber folgende Alternativen zum Gerätetausch oder Stilllegung vor:
· Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die eingemauert sind können mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik nachgerüstet werden.
Hier gilt es zu beachten:
· der Nachweis der Grenzwerte durch eine Messung des Schornsteinfegers ist nicht immer möglich und kann auch negativ ausfallen.
· der Einbau eines sogenannten „Staubfilters“ ist kostspielig. Staubfilter müssen regelmäßig nach Herstellerangaben gewartet werden.
Die alternativen Maßnahmen sollten in Relation zum Alter der Feuerstätte bewertet werden. Sie sind ein Lösungsansatz, wenn Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze fest eingemauert sind.
Der Gesetzgeber hat nachfolgend aufgeführte Feuerstätten von der Austauschpflicht, der Nachrüstung oder einer Stilllegung ausgenommen:
• nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit Nennwärmeleistung unter 15 kW
• offene Kamine
• handwerklich erstellte Grundöfen
• Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt und dort kein weiteres Heizsystem vorhanden ist (z.B. Heizkörper).
• Einzelraumfeuerungsanlagen die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Einen Heizeinsatz auszutauschen hört sich schlimmer an, als es ist. Getauscht wir im Idealfall nur der Heizeinsatz, die Ofenhülle bleibt erhalten. Es wird nur der alte Heizeinsatz mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und wie bei einer Schublade herausgezogen. Der Neue wird auf demselben Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen.
Für noch mehr Komfort kann sogar eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden. Und für alle die von einer Rostfeuerung mit Kohle auf Holz umsteigen wollen, kann ganz unkompliziert ein rostloser Einsatz eingesetzt werden.
Um im Vorfeld zu entscheiden welche Heizeinsätze von den Abmessungen in Frage kommen, steht dem Handwerk eine Auswahlhilfe zur Verfügung. Hier sind alle gängigen Heizeinsätze der vergangenen Jahrzehnte aufgeführt für die der Gesetzgeber eine Tauschfrist vorgesehen hat. Nachfolgend daraus eine Übersicht der BRUNNER-Altgeräte die getauscht werden müssen.
Im Falle eines auszutauschenden Kachelofens mit Nachheizkasten empfehlen wir auch die Erneuerung der metallischen Nachheizfläche. Hier muss im Einzelfall entschieden werden ob die Maßnahme aufgrund der Einbausituation und Geometrie ohne notwendige Demontage des Kachelofenmantels möglich ist - also der Aufwand vertretbar ausfällt
Streng genommen ist der Kachelofeneinsatz mit dem Nachheizkasten nach DIN EN 13229 gemeinsam typgeprüft. Bei einem Austausch ist ebenfalls der metallische Nachheizkasten zu erneuern. Ein Austausch des Heizeinsatzes ohne Nachheizkasten ist nur dann möglich, wenn der Nachheizkasten kompatibel mit dem neuen Heizeinsatz ist und die Tauscherflächen annähernd übereinstimmen. Geeignet sind Heizkästen aus Gusseisen mit mindestens 4 mm Wandstärke oder aus Stahl-/Edelstahlblech mit mindestens 2 mm Wandstärke.
Grundsätzlich muss aber die Lage vor Ort und der technische Zustand des Nachheizkastens betrachtet werden. Je nach Zustand des Nachheizkastens ist es im Zweifelsfall besser den Kachelofenheizeinsatz gemeinsam mit dem Nachheizkasten auszutauschen.
Die Nachrüstung des bestehenden Heizeinsatzes über sog. Nachrüstsätze ist in der 1.BImSchV als Lösungsmöglichkeit aufgezeigt. Ein Nachrüstsatz könnte z.B. aus Umlenkplatten, Keramikschaum u.a. und dem Austausch von Funktionsteilen bestehen. Der Hersteller muss, beim Anbieten solcher Nachrüstungen die Verantwortung übernehmen, dass die Werte des Prüfberichtes für Emissionen und Wirkungsgrad nach der Nachrüstung eingehalten werden. Die nachgerüstete Feuerstätte muss vom Hersteller typgeprüft worden sein und ist berechtigt mit dem CE-Zeichen versehen zu werden.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sollte vor dem „Nachrüsten“ mit einbezogen werden. Die Verantwortung liegt beim der Hersteller der Feuerstätte. Der Einbau des Nachrüstsatzes darf nicht durch den Hersteller erfolgen sondern durch ein Fachunternehmen. Danach erfolgt die positive Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Hinweis: Heizeinsätze wurden vor 2001 prüftechnisch über nationale DIN-Normen erfasst (z.B. DIN 18892). In den alten DIN-Prüfvorgaben war eine Wiederholung der Prüfung alle sechs Jahre vorgesehen. In ausgewählten Fällen kann der letzte prüftechnisch erfasste und evtl. vom Tausch ausgenommene Zustand über das Nachrüsten von Brennkammerbauteilen hergestellt werden.
Der Einbau eines Nachrüstsatzes sollte in Relation zum Alter der Feuerstätte bewertet werden. Es ist ein Lösungsansatz, wenn Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze fest eingemauert sind und der Tausch vom Aufwand unverhältnismäßig ausfällt..
Heizeinsätze wurden vor 2001 prüftechnisch über nationale DIN-Normen erfasst. Die Prüfung musste alle sechs Jahre wiederholt werden. Die zuletzt für den Heizeinsatz erfolgte Prüfung ist ausschlaggebend solange keine wesentlichen, konstruktiven Änderungen vorliegen.
Der genannte Sachverhalt ist in der HKI-Datenbank dokumentiert und hinterlegt. Hier kann das Tauschdatum entnommen werden.
Offene Kamine oder offen betriebene Holzfeuerstätten werden vom deutschen Gesetzgeber nicht als Heizgeräte eingestuft. Die Feuerstätten sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Sie dürfen weiter betrieben werden, aber nur gelegentlich.
In der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes „gelegentlicher Betrieb“ gibt es dazu diverse behördliche Vorgabe und Rechtsentscheide:
• Kammergericht Berlin. Beschränkung des Betriebs auf einen Tag in der Woche für sechs Stunden (Urteil vom 26. März 2013, Az. 21 U 131/08)
• Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (1991). Beschränkung des Betriebs auf acht Tage im Monat für fünf Stunden (Beschluss vom 12.04.1991, Az.: 7 B 10342/91).
Die aufgeführten Anordnungen können jedoch nicht als bundesweit genereller Maßstab angesehen werden. Grundsätzlich ist es untersagt, den offenen Kamin regelmäßig und als dauerhafte Wohnraumheizung einzusetzen.
Um einen möglichst einheitlichen Vollzug der 1. BImSchV zu gewährleisten, wurden verschiedene Fragen von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) beantwortet. Diese Antworten, Vollzugshilfen und Hinweise sind innerhalb der Landes-Immissionsschutzbehörden abgestimmt. Bei diesen Auslegungen handelt es sich um Empfehlungen, von der die Bundesländer grundsätzlich abweichen können. Brennstoffverordnungen in Großstädten oder Ballungsräumen verschärfen in Einzelfällen die Vorgaben aus der 1.BImSchV für den Betrieb von Holzfeuerstätten.
· In München dürfen nur noch Holzfeuerstätten die die Stufe 2 der 1.BImSchV erfüllen betrieben werden.
· In Stuttgart gelten Sonderregelungen für den Betrieb von Holzfeuerstätten bei „Feinstaubalarm“.
Beim Tausch oder der Nachrüstung eines Heizeinsatzes handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Feuerstätte gemäß der 1.BImSchV. Dies bedeutet:
1. im Sinne der 1.BImSchV:
a) die Ableitbedingungen (Schornstein) gemäß §19 der 1.BImSchV neu bewertet werden und
b) Nachweise zur Einhaltung der gültigen Anforderungen an diese Feuerstätte gemäß Anlage 4 der 1. BImSchV vorliegen müssen.
2. im Sinne des Baurechts:
a) durch Typprüfungen der Hersteller die o.g. Anforderungen nachgewiesen werden und
b) ggf. weitergehende baurechtliche Vorgaben (z.B. Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien) eingehalten werden.
c) die Feuerstätte erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage (nach MBO) bzw. der Abgasanlage (nach LBO) durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger bescheinigt wurde.
Der bevollmächtigte Schornsteinfeger prüft ob die bestehende Feuerstätte den neuen Anforderungen entspricht oder getauscht werden muss. Als Nachweis genügt der Eintrag in der HKI-Datenbank oder die Herstellerklärung.
Über ein „Ampelsystem“ wird die bestehende Holzfeuerstätte eingestuft und für den Betreiber markiert:
· Rot steht für: „Der Heizeinsatz ist bereits über 40 Jahre alt und überfällig“.
· Abgestufte Orangetöne veranschaulichen die Fristen bis 2017, 2020 und 2024 und weisen darauf hin, bis wann die Feuerstätte stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden muss.
· Bei „Grün“ kann der Holzofen weiter betrieben werden.