BRUNNER Heizeinsätze sind Qualitätsprodukte, die sich schon tausendfach bewährt haben. Diese Tatsache und unser großer Erfahrungsschatz haben uns veranlasst, Ihnen mit der BRUNNER Garantie eine verlängerte Garantieleistung zu gewähren. Sichern Sie sich gleich bis zu zehn Jahre Garantie wenn Sie Ihr BRUNNER Produkt in den ersten drei Monaten registrieren.
Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. Um langfristig den reibungslosen Betrieb und die Freude an Ihrem neuen Kamin/Ofen gewährleisten zu können, empfehlen wir Ihnen in den ersten drei Monaten ab Kaufdatum Ihr BRUNNER Gerät zu registrieren. Das bringt nicht nur Ihnen Vorteile, sondern auch Ihrem Ofenbauer, falls doch mal etwas ausgetauscht werden muss. Wir speichern dabei Ihre Angaben sowie die Gerätedaten in einer sogenannten Produktakt. Anhand dieser Informationen können wir Kundendienstanfragen zügig beantworten und bei Ersatzteilbedarf sogar noch viele Jahre später problemlos die passenden Geräteteile ermitteln. Wir versichern natürlich, dass diese Daten selbstverständlich und ausschließlich zum genannten Zweck innerhalb der Ulrich BRUNNER GmbH genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Hochwertig, langlebig, zuverlässig: die Heizeinsätze von BRUNNER. Aus diesem Grund bieten wir für unsere Geräte eine verlängerte Produktgarantie an. Je nach Bauteil beträgt diese bis zu zehn Jahre. Was Sie dafür tun müssen? Lassen Sie Ihr BRUNNER Produkt innerhalb der ersten drei Monaten nach Kauf bei uns registrieren. Der Registrierung ist kinderleicht, selbsterklärend und erfolgt direkt online unter www.produktregistrierung.brunner.de.
Das sollten Sie für eine erfolgreiche Registrierung bereithalten:
Ausgenommen von der BRUNNER Garantie sind Verschleißteile*** wie Roste, Teleskopschienen sowie Rauchgasrohre und Nachheizflächen. Bei Kesselgeräten fallen folgende Bauteile nicht unter die Garantie: thermische Ablaufsicherung, Tauchhülsen, Sicherheitswärmetauscher. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Türdichtungen. BRUNNER verwendet ausschließlich qualitätsvolle Türdichtschnüre, die exakt auf die Anforderungen unserer Heizgeräte abgestimmt sind. Bei einer Nutzung im bestimmungsgemäßen Betrieb verlängert sich die übliche Lebensdauer deutlich. Ein Überheizen mit höheren Füllmengen, als in der Bedienungsanleitung angegeben, der direkte Kontakt mit glühenden Teilen sowie die Verwendung von ungeeigneten und aggressiven Reinigungsmitteln kann die Lebensdauer deutlich verkürzen.
Innerhalb der Garantiezeit gewährt BRUNNER kostenlosen Materialersatz von Guss und Stahlteilen, die in Folge eines Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchsmöglichkeit erheblich beeinträchtigt werden. In allen Schadensfällen besteht der Garantieanspruch nur bei Einbau nach Herstellerangaben und Fachregeln der Technik sowie bestimmungsgemäßen Gebrauch mit der angegebenen Heizleistung. Schäden in Folge von Überlastung, Gewalteinwirkung sowie bei gebrauchsmäßiger Abnutzung und Verschleiß*** fallen nicht unter die BRUNNER Garantie. Die BRUNNER Garantie endet für das jeweilige Teil nach zwei, fünf oder zehn Jahren; unerheblich, ob diese in Anspruch genommen wurde. Der Austausch eines Teils verlängert die Garantiezeit nicht bzw. lässt diese für das ausgetauschte Teil nicht neu entstehen. Nicht unter die BRUNNER Garantie fallen etwaige weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau von Teilen.
Die BRUNNER Garantie beginnt ab dem Kaufdatum des Produkts. Als Kaufdatum ist das Rechnungsdatum des Fachbetriebs ausschlaggebend (bei Garantieansprüchen sind die Rechnung des Handwerkers und der Garantiepass vorzulegen). Gesetzliche und vertragliche Ansprüche aus dem Vertrag mit Ihrem Meisterbetrieb werden von dieser Erklärung nicht berührt. Bitte beachten Sie, dass unsere Herstellergarantie nicht die, Ihnen nach der jeweils gültigen Rechtsordnung zustehenden gesetzlichen Rechte beeinflusst. Dies betrifft insbesondere auch EU-Recht.
* Schamotteplatten werden als passgenaue Formsteine extra für unsere Feuerräume gefertigt. Diese bei bis zu 1100 Grad Celsius vorgebrannten Steine dienen als feuerfester Schutz der Stahl- oder Gussfeuerräume bzw. verlängern deren Lebensdauer erheblich. Unterschiedlichste Temperaturbelastungen sowie mechanische Stöße können und werden hier kleine Risse auslösen. Einzelne Risse in der Feuerraumauskleidung aus Schamotte sind kein Grund zur Beunruhigung; das ist vollkommen normal und unbedenklich und kein Reklamationsgrund. Was nicht sein darf, sind Materialablösungen oder deutliche, sternförmige Risse in mehreren Ebenen.
** BRUNNER verarbeitet ausschließlich Glaskeramik von Schott. Der internationale Technologiekonzern hat mehr als 125 Jahre Erfahrung auf den Gebieten Spezialglas, Spezialwerkstoffe und Spitzentechnologien. Die RobaxKaminsichtscheiben von Schott garantieren echten Feuergenuss. Sie ermöglichen maximale optische und körperliche Nähe zum Feuer, schützen aber auch perfekt vor Funkenflug. Ihre einzigartigen Eigenschaften erhalten die Glasscheiben durch ein spezielles Fertigungsverfahren, die Keramisierung. Bei diesem Produktionsprozess können technisch nicht alle optischen Beeinträchtigungen wie feine Kratzer, feste Einschlüsse oder kleine Luftblasen ausgeschlossen werden. Als Stand der Technik müssen diese akzeptiert werden; einen Anlass zur Reklamation besteht nicht. Robax-Glaskeramik wird bei zwei Qualitätskontrollen nach der aktuell gültigen technischen Lieferspezifikation überprüft, bei denen ungeeignete Produkte ausgesondert werden. Dies betrifft in erster Linie die Toleranzen in Maßhaltigkeit und Krümmung sowie eine Sichtprüfung. Die optische Materialbeschaffenheit wird unter folgenden Bedingungen geprüft: Sichtprüfung in normaler Einbaulage, ohne optische Hilfsmittel; Beleuchtung bei etwa 800 Lux – Betrachtungsabstand von mind. Einem Meter; Hintergrund entspricht dabei einem Farbton von Schamottesteinen. Dabei werden maximal drei Lufteinschlüsse oder feste Einschlüsse größer als vier Millimeter akzeptiert, jedoch keine Lufteinschlüsse mit einer Öffnung zur Glasoberfläche größer als ein Millimeter; Dekorfehlstellen kleiner als 1 Millimeter sind fertigungsbedingt zulässig.
*** Verschleiß bezeichnet nach der 1997 zurückgezogenen DIN 50320 den fortschreitenden Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers (Grundkörper), hervorgerufen durch mechanische Ursachen, wie Kontakt- und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers, also den Masseverlust (Oberflächenabtrag) einer Stoffoberfläche durch schleifende, rollende, schlagende, kratzende, chemische und thermische Beanspruchung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Verschleiß auch mit anderen Arten der Abnutzung gleichgesetzt.