Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und umfasst verschiedene Fördermodule für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Hierzu gehört auch die Förderung beim Heizungstausch und wenn eine veraltete Heizung durch energieeffiziente und umweltfreundlichere Optionen unterstützt werden soll.
Nicht gefördert werden neue reine Ölheizungen oder Gasheizungen (werden sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, gilt eine Förderung nur für den Anteil mit erneuerbaren Energien). Kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 wurde das BEG deutlich angepasst, die Vorgaben dafür kamen aus dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gilt nun die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und umfasst verschiedene Fördermodule für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Hierzu gehört auch die Förderung beim Heizungstausch und wenn eine veraltete Heizung durch energieeffiziente und umweltfreundlichere Optionen unterstützt werden soll.
Nicht gefördert werden neue reine Ölheizungen oder Gasheizungen (werden sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, gilt eine Förderung nur für den Anteil mit erneuerbaren Energien). Kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 wurde das BEG deutlich angepasst, die Vorgaben dafür kamen aus dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gilt nun die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die neue BEG EM wirkt sich auf die Antragstellung aus. Wer einen Heizungstausch und beispielsweise eine Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizungen plant, kann den Zuschuss ab 2024 nur noch bei der KfW beantragen. Bei der Errichtung, Erweiterung und beim Umbau von Gebäudenetzen ist der Förderantrag beim BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, zu stellen. Das BAFA gewährt außerdem weiterhin Förderungen für Effizienz-Einzelmaßnahmen, dazu zählen zum Beispiel die Dämmung der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung oder Anlagentechnik.
Weiterhin gilt eine Grundförderung von 15 %. Ist ein individueller Sanierungsfahrplan vorhanden, kann es nochmal 5 % Bonus obendrauf geben. Maximal gefördert werden Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit. Auch hier muss ein Sanierungsfahrplan vorgelegt werden, gibt es den nicht, halbieren sich die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro.
Neu ist auch: finanzielle Anreize für den Heizungstausch und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen werden ab 2024 addiert. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, beträgt die Förderung für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro. Allerdings betreffen höchstens 30.000 Euro den Austausch der Heizung. Maximal 60.000 Euro entfallen auf andere Effizienzmaßnahmen.
Im Einzelnen sehen die Förderungen Heizungstausch im Bestandsgebäude folgendermaßen aus:
Mit der Novellierung des Förderprogramms Heizungstausch Ende 2023 ist es von der BAFA zur KfW gewechselt. Seit Februar 2024 besteht die Möglichkeit, sich im Kundenportal der KfW mit Name und Adresse zu registrieren, um dann einen Antrag für ein konkretes Vorhaben stellen zu können.
Voraussetzung sind außerdem die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz oder einer Fachunternehmerin oder eines Fachunternehmers für den Heizungstausch sowie der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Sind diese Vorgaben erfüllt, können ein Zuschuss oder ein Kredit direkt im Kundenportal der KfW beantragt werden.
Man benötigt dafür die Bestätigung zum Antrag (erstellt von oben genannter Expertin/Experten, oder Ihre Fachunternehmerin oder Fachunternehmer sowie den abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Der Antrag auf Ergänzungskredit wird beim Finanzierungspartner eingereicht. Den Kredit wird nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen gültig.
Ab der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger kann der Heizungstausch beauftragt beziehungsweise umgesetzt und ein Förderantrag später nachgeholt werden. Diese Übergangsregelung gilt nur für Vorhaben, die bis 31. August 2024 begonnen werden und für die der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht wird. Eine Förderung kann nur beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.